Flächenwidmung in Kaisermühlen – Zusammenfassung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Stadt Wien Seite
Es besteht eine am 27.4.2020 endende Bausperre.
Allgemein soll erfolgen
- Aufwertung der Erdgeschoßzonen
- Zeitgemäßes leistbares Wohnen
Schau ma mal was unter leistbar verstanden wird.
Schutzzonen sind vorgeschlagen für
- Bellegardegasse 3, 5 (Nepomuk), 6, 10 (Burgenländer Eck), 15, 17, 30, 31 (beide Ecke Sinagasse)
- Berchtoldgasse 19 (Toperczer Haus)
- Mendelssohngasse 7 (Ecke Schiffmühlenstrasse), 14 (Trafik)
- Moissigasse 3 (Lokal), 4 (ehem. Krems), 8, 14 (Post), 17 (erster Trento)
- Schiffmühlenstrasse 49, 57, 69, 71, 76, 78, 80
- Schüttauplatz 5, 14, 15, 16, 22, 23, 24
- Schüttaustrasse 42, 45, 46, 47, 49, 52, 53, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 64, 69, 70
- Sinagasse 29
Aus meiner Sicht fehlen da einige wunderbare Häuser wie z.B. die Gemeindebauten, Schiffmühlenstrasse 45, 92 sowie Schüttaustrasse 41-43 (Kloster) und Schutzzone ist leider kein Denkmalschutz oder finaler Schutz vor Abriss (Primär geschützt wird das äußere Erscheinungsbild eines Objektes. Bei Errichtung eines neuen Gebäudes innerhalb einer Schutzzone ist darauf zu achten, dass es sich in das Ensemble und in das Stadtbild einfügt. Dabei ist eine zeitgemäße, qualitätsvolle Architektur anzustreben.)
Vor der Schule Schüttaustrasse 42 soll die Errichtung auf Sport- und Spielflächen beschränkt sein.
Der Parkplatz Ecke Schiffmühlenstrasse / Harrachgasse (hinterm Stelzenbau) soll Bauklasse III kommen – wie auf den Edlinger Gründen), es soll aber das Haus um 4 m nach hinten gerückt werden (Vorgarten zwischen Gehsteig und Bauflucht) um eine Baumreihe zu erhalten.
Seltsamerweise ist eine „Umnutzung“ für die Garage am Kaisermühlendamm (Harrachgasse) ausgewiesen, was immer das Wort bedeutet.
Der Uferbereich der Alten Donau bleibt wie er ist – außer ganzjährige Wohnwidmung.
Schnitterweg 13 und 15 soll die Errichtung von Gebäuden zugelassen werden (das sind die Kabanen vis a vis der ehemaligen Wassergüteanstalt) – Klasse BB6 – finde ich nicht gut.